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Liebe Bewegungsfreudige und Sportbegeisterte

Der Bundesrat hat entschieden, dass Sportanlagen ab dem 11. Mai zur Sportnutzung geöffnet und Trainings in Breiten- und Profisport wieder aufgenommen werden dürfen. Dabei gilt: Social Distancing und Hygieneregeln sind einzuhalten, und Vereine wie Sportanlagen-Betreiber müssen Schutzkonzepte erarbeiten und umsetzen.

Ab dem 11. Mai stehen die Stadtberner Sportanlagen allen Bewegungs- und Sportbegeisterten zur Sportnutzung offen: Sportvereinen, organisierten Kleingruppen sowie Einzelsportlerinnen und -sportlern. Das Sportamt der Stadt Bern hat für die verschiedenen Anlagetypen d.h. Hallen- und Freibäder, Rasensportplätze und Leichtathletik-Anlagen, Turnhallen und Schul-Aussenanlagen sowie die Outdoor-Sportanlagen Schutzkonzepte erarbeitet. Die Nutzung der Anlagen erfolgt trotzdem nach wie vor auf eigenes Risiko. Das Sportamt appelliert an die Solidarität und Eigenverantwortung der Nutzerinnen und Nutzer der Sportanlagen und zählt darauf, dass sich alle an die Schutzmassnahmen halten.

Rasensportplätze und Leichtathletik-Anlagen, Turnhallen und Schul-Aussen- sowie Outdoor-Sportanlagen stehen bis auf wenige Ausnahmen ab dem 11. Mai zur Sportnutzung offen. Die Öffnung der Hallenbäder und Freibäder beginnt ebenfalls am 11. Mai und erfolgt gestaffelt:

  • Am 11. Mai öffnen die Hallenbäder Hirschengraben und Weyermannshaus.
  • Am 18. Mai öffnen das Hallenbad Wyler sowie die Freibäder Wyler und Ka-We-De.
  • Am 25. Mai öffnet das Freibad Weyermannshaus.
Ein Dokument mit Fragen und Antworten zur Öffnung der Sportanlagen für Sportnutzung finden Sie auf unserer Internetseite.
 
Wir freuen uns, dass die Sportanlagen ab dem 11. Mai wieder für Sie offen sind!
 
Tragen Sie beim Sport Sorge zueinander und bleiben Sie gesund,
Ihr Sportamt
Schutzkonzepte
Das Sportamt der Stadt Bern hat Schutzkonzepte für die verschiedenen Typen von Sportanlagen erarbeitet. Diese gelten vorerst bis am 8. Juni. Die Schutzkonzepte für die jeweiligen Anlagetypen finden Sie auf unserer Internetseite. » Weitere Informationen
Rückerstattung Abonnemente und Mietkosten Sportanlagen
Die Abonnemente für die Hallenbäder werden um insgesamt 90 Tage verlängert. Die Verlängerung der Abonnemente erfolgt beim ersten Hallenbadbesuch. Kundinnen und Kunden, die keine Verlängerung wünschen, werden die Abonnementskosten anteilmässig zurückerstattet. Den Mieterinnen und Mietern von Sportanlagen werden die Mietkosten für den Zeitraum erlassen, während dem die Anlagen geschlossen oder nur reduziert nutzbar waren. Das heisst, vom 14. März, bis vorläufig am 8. Juni. » Weitere Informationen
Unterstützung für Sportvereine
Bundesrat, Kanton und Gemeinde haben rasch Lösungen erarbeitet, um Sportorganisationen, die wegen des Coronavirus in Schieflage geraten sind, unter die Arme zu greifen. » Weitere Informationen
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Herausgabe und Redaktion

Sportamt der Stadt Bern
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3008 Bern
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bernbewegt@bern.ch

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