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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Kunst- und Kulturschaffen

Informationen für Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter
Stand 18. März 2020 
 
Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe sind vorerst bis am 19. April 2020 geschlossen. 
 
Kultur Stadt Bern ist sich bewusst, welche einschneidenden Konsequenzen die aktuelle Lage für Kultur- und Kunstschaffende, Veranstaltende und Kulturinstitutionen hat und möchte diesbezüglich einige erste Informationen zur Verfügung stellen. Veranstaltende mit Leistungsvertrag oder Pauschaler Programmförderung werden individuell informiert.
Projektbeiträge
Vorbemerkung: Wenn immer möglich sollen Veranstaltungen verschoben werden, damit sie in einem späteren Zeitpunkt doch noch regulär fürs Publikum durchgeführt werden können. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht möglich, hier gilt folgende Regel.
 
Regelung für wegen Corona definitiv abgesagte Veranstaltungen
Handhabung bei bereits ausbezahlten Beiträgen: Kultur Stadt Bern fordert grundsätzlich keine Beiträge zurück, auch bei abgesagten Veranstaltungen.
Handhabung bei gesprochenen und noch nicht ausbezahlten Beiträgen: Kultur Stadt Bern zahlt die Beiträge grundsätzlich aus.
 
In beiden Fällen gilt: Voraussetzung für die Beitragsauszahlung ist das Vorliegen einer Schlussrechnung, in welcher die budgetierten Einnahmen und Ausgaben und die effektiven Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Kultur Stadt Bern behält sich vor, Förderbeiträge aufgrund der Schlussrechnung anteilsmässig und angemessen zu kürzen.
Kultur Stadt Bern empfiehlt, ausgefallene Gagen von Künstler*innen und Kulturschaffenden in der Höhe von 80% der ursprünglich vereinbarten Gage zu bezahlen. Das entspricht dem Prozentsatz von Lohnfortzahlungen bei Kurzarbeit. 
Regelung für wegen Corona verschobene Veranstaltungen
Werden Veranstaltungen und Projekte verschoben und die vereinbarten Termine aufgrund der aktuellen Situation nicht eingehalten, genügt eine Information per E-Mail an Kultur Stadt Bern, sobald die neuen Termine feststehen. Ein zusätzlicher Beitrag für verschobenen Veranstaltungen (notwendige Mehrkosten) kann online per Gesuchseingabe beantragt werden. Die zuständige Kommission prüft das Gesuch.
Einnahmenausfälle und Kurzarbeitsentschädigung
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern stellt weiterführende Informationen und Anmeldeformulare zum Thema Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zur Verfügung. » Weitere Informationen
Einnahmenausfälle freischaffender und selbständigerwerbender Kulturschaffender
Es gibt viele Kulturschaffende, die weder durch Kurzarbeit, noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind. Die Bundesbehörden erarbeiten momentan gemeinsam mit den Berufsverbänden kurzfristige Massnahmen zur Unterstützung von Selbständigerwerbenden und Freischaffenden. Das Bundesamt für Kultur hat angekündigt, am 20. März 2020 zu den geplanten Massnahmen zu kommunizieren. Gebündelte Informationen dazu finden Sie bei suisseculture, dem Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden. 
Musik: Der Verein Musikschaffende Schweiz, Sonart und der Schweizer Musikerverband, SMV erheben die Gagenausfälle von Musiker*innen.
Theater: Der Verein Theaterschaffende Schweiz, t., erhebt die Gagenausfälle von Theaterschaffenden.
Tanz: Der Verband der Tanzschaffenden, Danse Suisse, informiert auf seiner Website.
Bildende Kunst: Der Berufsverband der bildenden Künstler*innen, visarte, informiert auf seiner Website.
Literatur: Der Verband der Autor*innen der Schweiz, AdS, informiert auf seiner Website. 
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