Vorbemerkung: Wenn immer möglich sollen Veranstaltungen verschoben werden, damit sie in einem späteren Zeitpunkt doch noch regulär fürs Publikum durchgeführt werden können. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht möglich, hier gilt folgende Regel. Regelung für wegen Corona definitiv abgesagte Veranstaltungen Handhabung bei bereits ausbezahlten Beiträgen: Kultur Stadt Bern fordert grundsätzlich keine Beiträge zurück, auch bei abgesagten Veranstaltungen. Handhabung bei gesprochenen und noch nicht ausbezahlten Beiträgen: Kultur Stadt Bern zahlt die Beiträge grundsätzlich aus. In beiden Fällen gilt: Voraussetzung für die Beitragsauszahlung ist das Vorliegen einer Schlussrechnung, in welcher die budgetierten Einnahmen und Ausgaben und die effektiven Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Kultur Stadt Bern behält sich vor, Förderbeiträge aufgrund der Schlussrechnung anteilsmässig und angemessen zu kürzen. Kultur Stadt Bern empfiehlt, ausgefallene Gagen von Künstler*innen und Kulturschaffenden in der Höhe von 80% der ursprünglich vereinbarten Gage zu bezahlen. Das entspricht dem Prozentsatz von Lohnfortzahlungen bei Kurzarbeit. |