Hallenbad

Falls es zu Nutzungseinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie kommt, können Dauerkarten verlängert oder rückerstattet werden. Bei einer Verlängerung werden die Anzahl nicht nutzbaren Tage der Dauerkarte gutgeschrieben. Bei einer Rückerstattung wird dem Kaufpreis die Anzahl erfolgter Eintritte zum Einzeltarif abgezogen und der restliche Betrag bar ausbezahlt. Verlängerungen von Dauerkarten erfolgen direkt an der Kasse.

Falls Sie eine Rückerstattung wünschen, füllen Sie bitte dieses Online-Formular aus: Rückerstattung Hallenbad-Abonnemente (PDF)

Kunsteisbahnen

Verlängerungen von Saison-Abonnementen für die Kunsteisbahnen sind nicht möglich.

 

Für Anliegen wenden Sie sich unter Angabe ihrer Kontaktangaben an: finanzen.sportamt@bern.ch.

Wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.